Effizienzhäuser mit KfW 55 Standard

Hallo liebe Leute,
im heutigen Beitrag geht es ums Haus bauen. Wenn ihr vorhabt ein Haus zu bauen dann habt ihr euch bestimmt schon um Effizienshäuser und den KfW 55 Standard informiert.

Wenn Ihr dem noch was hinzuzufügen habt, Fehler in meinen Artikel seht, oder Fragen habt dann fühlt euch eingeladen einen Kommentar zu posten.

Der Gesetzgeber hat den Begriff KfW Effizienzhäuser 55 (Standard) seit dem Jahr 2016 verbindlich in der EnEV als Energiesparhaus oder Niedrigenergiehaus explizit so beschrieben und definiert. Diese Entscheidung trägt in hohem Maße dazu bei, wertvolle Energie optimal zu nutzen und nicht wie in der Vergangenheit, unnötig zu verschwenden. Für die Bauherren bedeutet dieses, dass sie, trotz der notwendigen Investitionen, ihren Geldbeutel nachhaltig schonen und zugleich einen positiven Beitrag im Sinne der Umwelt leisten. Darüber hinaus werden staatliche Förderungen sowie zinsgünstige Darlehen im Zusammenhang mit einem Tilgungzuschuss durch die KfW für die Häuslebauer bereitgestellt. Entsprechende Anforderungen müssen dazu verpflichtend eingehalten werden.

Die Bedeutung der Kennzahl 55

Der Staat fördert zusammen mit der KfW Standardhäuser, die festgelegten Richtlinien unterliegen, die in der EnEv zu finden sind. Die Kennzahl 55 bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der prozentuale Primärenergiebedarf von 55% in einem Jahr im Vergleich entsprechender anderer Referenzhäuser nicht überschritten werden darf. Entscheidend für eine Förderung ist also die energetische Qualität des Neubaus. Je niedriger die Kennzahl ist, desto höher liegen die staatlichen Zuschüsse. Die KfW fördert daher zudem Immobilien mit den Standartwerten 40 und 40 Plus. Für die künftigen Besitzer eines Effizienzhauses ergeben sich umfangreiche Vorteile, von denen sie nachhaltig und dauerhaft profitieren werden:

 

  • Deutliche Einsparungen bei den Energiekosten (dauerhaft)
  • Steigerung des Wertes der Immobilie
  • Verbesserung des Wohnkomforts
  • Attraktive staatliche Förderungen
  • Positiver Beitrag im Sinne der Umwelt

Maßnahmen als Teil des Gesamtkonzepts

Bestimmte bauliche Maßnahmen sind verpflichtend, um in den Genuss von Zuschüssen zu kommen. Dazu zählen exemplarisch der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Biomasse- oder Holzpelletheizung. Ferner müssen konkrete Werte bei der Dach- und Außenwanddämmung eingehalten werden. (Dach 24cm, Wände 18cm). Auch eine Solaranlage für die Trinkwassererwärmung sowie der Einbau von Fenstern mit Dreifachverglasung sind Bestandteile, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Ferner ist die Inanspruchnahme eines Energieberaters zwingend erforderlich, damit die Förderung erfolgen kann. Kompetente Berater übernehmen die entsprechende Planung des Bauvorhabens mit den Bauherren und bescheinigt letztlich, dass die Mindestanforderungen eingehalten wurden. Mit dieser Bestätigung des Antrags übermittelt der, ob das Projekt von der KfW gefördert wird.

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